Europäisches Barrierefreiheitsgesetz
Europäisches Barrierefreiheitsgesetz
Übersicht
Das Europäische Barrierefreiheitsgesetz (EAA) harmonisiert die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in den EU-Mitgliedstaaten. Es stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen und physischen Produkten und Dienstleistungen haben.[1]
Ab dem 28. Juni 2025 müssen die abgedeckten Produkte und Dienstleistungen, die auf den Markt gebracht werden, Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
Abgedeckte Produkte und Dienstleistungen
Produkte (Anhang I)
- Computer und Betriebssysteme
- Selbstbedienungsterminals: Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Check-in-Kioske
- Verbraucherendgeräte: Telefone, Tablets, TV-Geräte
- E-Reader
Dienstleistungen (Anhang II)[2]
- E-Commerce-Dienste: Online-Shops und Marktplätze
- Bankdienstleistungen: Verbraucherkonten
- Elektronische Kommunikation: Telefon- und Nachrichtendienste
- Audiovisuelle Mediendienste: Video auf Abruf, zeitversetztes Fernsehen
- E-Books und spezielle Software
- Verkehrsdienste: Fahrgastinformations- und Ticketingsysteme
- Websites und mobile Anwendungen der abgedeckten Dienste
Barrierefreiheitsanforderungen
Kernprinzipien
Produkte und Dienstleistungen müssen so gestaltet sein, dass sie maximieren:
- Wahrnehmbarkeit: Informationen und Benutzeroberfläche für Sinne zugänglich
- Bedienbarkeit: Navigation und Steuerung für alle nutzbar
- Verstehbarkeit: Inhalt und Bedienung verständlich
- Robustheit: Kompatibel mit unterstützenden Technologien
Technische Standards
Die Einhaltung kann nachgewiesen werden durch:
- EN 301 549: Europäische Barrierefreiheitsnorm, die WCAG 2.1 Level AA integriert
- WCAG 2.1 AA: Web Content Accessibility Guidelines
- Harmonisierte Normen: Veröffentlicht im Amtsblatt
Spezifische Anforderungen für digitale Dienste[3]
| Anforderung | Beschreibung |
|---|---|
| Tastaturzugänglichkeit | Alle Funktionen über Tastatur bedienbar |
| Screenreader-Kompatibilität | Semantisches HTML, ARIA-Labels |
| Fokusindikatoren | Sichtbare Fokuszustände |
| Textalternativen | Alt-Text für Bilder, Untertitel für Videos |
| Farbkontrast | Mindestens 4,5:1 für normalen Text |
| Unterstützung der Größenänderung | Inhalte bei 200 % Zoom lesbar |
| Fehlererkennung | Klare Fehlermeldungen und Wiederherstellung |
| Konsistente Navigation | Vorhersehbare Schnittstellenmuster |
Barrierefreiheit von Cookie-Bannern
Cookie-Einwilligungsoberflächen müssen barrierefrei sein:
- Tastaturnavigierbar
- Screenreader-kompatibel
- Klare Fokusindikatoren
- Ausreichender Farbkontrast
- Bedienbar ohne Zeitdruck
Ausnahmen
Mikrounternehmen
Unternehmen mit beiden: weniger als 10 Beschäftigten UND einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme ≤ 2 Mio. € sind von den Dienstleistungsanforderungen (nicht den Produktanforderungen) ausgenommen.
Unverhältnismäßige Belastung
Organisationen können eine Ausnahme geltend machen, wenn die Einhaltung eine wesentliche Änderung der Grundnatur des Produkts/Dienstes erfordern oder eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung darstellen würde. Dies muss pro Produkt/Dienst bewertet und dokumentiert begründet werden.
Alte Inhalte
- Produkte, die vor dem 28. Juni 2025 auf den Markt gebracht wurden, dürfen weiterhin verwendet werden
- Selbstbedienungsterminals: 20-jährige Übergangsfrist für bestehende Geräte
- Vor Juni 2025 bestehende Dienstleistungsverträge: Schonfrist bis Juni 2030
Strafen
Die Mitgliedstaaten legen Strafen fest, die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen.
Nicht konforme Produkte können vom Markt genommen werden.
Handlungsempfehlungen für Entwickler
Unmittelbare Maßnahmen
- Bestehende Dienste prüfen anhand EN 301 549/WCAG 2.1 AA
- Kritische Nutzerabläufe priorisieren für Barrierefreiheitskorrekturen
- Designsysteme aktualisieren mit barrierefreien Komponenten
- Entwicklungsteams schulen zu Barrierefreiheitsanforderungen
Technische Umsetzung
- Semantische HTML-Struktur
- ARIA-Labels, wo semantisches HTML nicht ausreicht
- Tastaturnavigation für alle interaktiven Elemente
- Sprunglinks zum Hauptinhalt
- Formularbeschriftungen und Fehlerbehandlung
- Bild-Alt-Texte und Videountertitel
- Farbkontrastprüfung
- Responsives Design und Zoom-Unterstützung
- Fokusmanagement für dynamische Inhalte
- Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung
Laufende Einhaltung
- Automatisierte Barrierefreiheitstests in CI/CD
- Manuelle Tests mit Screenreadern
- Benutzertests mit Menschen mit Behinderungen
- Regelmäßige Barrierefreiheitsaudits