Data Governance Act
Data Governance Act
Überblick
Der Data Governance Act (DGA) schafft den Rahmen für den freiwilligen Datenaustausch in der EU. Er etabliert Mechanismen zur Steigerung des Vertrauens in den Datenaustausch, richtet Governance-Strukturen für Datenvermittler ein und fördert Datenaltruismus zum Gemeinwohl.[1]
Der DGA arbeitet zusammen mit dem Data Act an der Datenstrategie der EU, wobei der DGA sich auf Governance und Vertrauen konzentriert, während der Data Act Zugriffsrechte auf Daten regelt.
Wesentliche Säulen
1. Wiederverwendung von Daten des öffentlichen Sektors
Bedingungen für die Wiederverwendung geschützter Daten, die von öffentlichen Stellen gehalten werden:
| Bedingung | Anforderung |
|---|---|
| Technische Umgebung | Sichere Verarbeitungsumgebung |
| Wahrung der Vertraulichkeit | Anonymisierung, Aggregation oder Zugangskontrollen |
| Diskriminierungsfreiheit | Gleiche Bedingungen für ähnliche Datennutzung |
| Gebührentransparenz | Verhältnismäßige, nicht-exklusive Gebühren |
Gilt für Daten, die durch Geschäftsgeheimnisse, statistische Vertraulichkeit, geistiges Eigentum Dritter und Datenschutz geschützt sind.
2. Datenvermittlungsdienste[2]
Datenvermittler, die Dateninhaber mit Datennutzern verbinden, müssen:
- Die zuständige Behörde benachrichtigen, bevor sie Dienstleistungen anbieten
- Als neutrale Vermittler agieren: Daten dürfen nicht für eigene Zwecke verwendet werden
- Dienstleistungen trennen: Datenvermittlung muss von anderen Dienstleistungen getrennt sein
- Faire Preisgestaltung: Transparente und angemessene kommerzielle Bedingungen
- Sicherheitsmaßnahmen: Angemessene technische Sicherheit
Arten von Datenvermittlern: Datenmarktplätze und -börsen, Dienste zur Verwaltung personenbezogener Daten (PIMS) und Datenkooperativen.
3. Organisationen für Datenaltruismus
Organisationen, die Daten für Zwecke des Allgemeininteresses sammeln und teilen.
Anerkennungsvoraussetzungen:
- Gemeinnützig, unabhängig von datenverwendenden Stellen
- Transparent bezüglich Ziele und Datennutzung
- Im nationalen öffentlichen Register eingetragen
- Verwendung des europäischen Einwilligungsformulars für Datenaltruismus
Allgemeininteresse umfasst Gesundheitsforschung, Klimaschutz, Verbesserung der öffentlichen Mobilität und Erstellung offizieller Statistiken.
4. Europäisches Dateninnovationsgremium
Beratendes Gremium zur Beratung über Datenvermittlung und Altruismus, zur Förderung der Interoperabilität von Datenaustauschdiensten, Koordination nationaler Praktiken und Entwicklung von Mustervertragsbedingungen.
Anforderungen an Dateninhaber
Öffentliche Stellen mit geschützten Daten müssen:
- Wiederverwendungsanfragen innerhalb angemessener Fristen prüfen
- Technischen Zugang über sichere Mittel bereitstellen
- Anonymisierung oder Schutzmaßnahmen sicherstellen
- Bedingungen für den Datenzugang dokumentieren
- Verhältnismäßige Gebühren erheben, falls zutreffend
Anforderungen an Datenvermittler
Vor Aufnahme der Tätigkeit müssen Vermittler Folgendes melden:
- Name und Rechtsform der juristischen Person
- Hauptniederlassung
- Website und Kontaktdaten
- Beschreibung der Dienstleistung
- Geschätztes Startdatum
Betriebsanforderungen:
- Datenvermittlung von anderen Geschäftsfeldern trennen
- Daten nicht für eigene Zwecke verwenden
- Angemessene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen
- Faire, transparente Preisgestaltung sicherstellen
- Protokolle über Datenaustauschaktivitäten führen
- Datenportabilität erleichtern
Strafen
Die Mitgliedstaaten legen Strafen fest, die wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen.
Nicht konforme Vermittler können aus öffentlichen Registern entfernt werden.
Beziehung zu anderen Verordnungen
| Verordnung | Beziehung |
|---|---|
| DSGVO | DGA gilt unbeschadet der DSGVO; die Verarbeitung personenbezogener Daten muss beiden entsprechen |
| Data Act | Ergänzend; Data Act regelt Zugriffsrechte, DGA regelt Governance |
| DSA | Online-Plattformen unterliegen beiden; DGA ergänzt Governance des Datenaustauschs |
Auswirkungen für Entwickler
Wenn Sie Datendienste betreiben:
- Prüfen, ob Datenvermittler: Ermöglichen Sie den Datenaustausch zwischen Dritten?
- Benachrichtigungspflichten prüfen: Registrierung bei zuständiger Behörde
- Trennung umsetzen: Datenvermittlung technisch und operativ trennen
- Neutrale Tätigkeit: Sicherstellen, dass vermittelte Daten nicht für eigene Zwecke genutzt werden
- Datenaltruismus berücksichtigen: Nutzern Optionen zur Datenspende anbieten