Digital Services Act

Digital Services Act

Überblick

Der Digital Services Act (DSA) schafft ein einheitliches Regelwerk für digitale Dienste in der gesamten EU. Er etabliert ein gestuftes System von Verpflichtungen basierend auf Art und Größe des Dienstes, wobei die bedeutendsten Anforderungen für sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) gelten.[1]

Der DSA gilt für alle digitalen Dienste, die EU-Nutzern angeboten werden, unabhängig davon, wo der Anbieter niedergelassen ist.

Dienstkategorien und Verpflichtungen

KategorieBeispieleWesentliche Verpflichtungen
VermittlungsdiensteISPs, CDNsTransparenz, rechtlicher Vertreter, Zusammenarbeit mit Behörden
Hosting-DiensteCloud, WebhostingOben genannt + Benachrichtigung und Maßnahmen, Nutzerbenachrichtigung
Online-PlattformenSoziale Medien, MarktplätzeOben genannt + Vertrauenswürdige Melder, interne Beschwerdeverfahren, Händlerverifizierung
VLOPs/VLOSEs45 Mio.+ monatlich aktive NutzerOben genannt + Risikoabschätzung, Prüfungen, Datenzugang für Forschende

Verpflichtungen für alle Dienste

Rechtlicher Vertreter (Artikel 13)

Anbieter außerhalb der EU müssen einen rechtlichen Vertreter in einem EU-Mitgliedstaat benennen, in dem sie Dienste anbieten.

Transparenzberichte (Artikel 15)

Jahresberichte über:

  • Aktivitäten der Inhaltsmoderation
  • Anzahl der von Behörden erhaltenen Anordnungen
  • Anzahl der bearbeiteten Meldungen
  • Einsatz automatisierter Inhaltsmoderation

Zusätzliche Verpflichtungen für Hosting-Dienste

Benachrichtigung und Maßnahmen (Artikel 16)[2]

Anbieter müssen Mechanismen zur Entgegennahme von Meldungen über rechtswidrige Inhalte vorhalten und müssen:

  • den Eingang der Meldungen bestätigen
  • Meldungen unverzüglich bearbeiten
  • den Einreicher über das Ergebnis informieren
  • klare Begründungen für Entscheidungen liefern

Begründungspflicht (Artikel 17)

Bei Inhaltsbeschränkungen müssen Anbieter betroffene Nutzer über die konkreten Gründe sowie die Tatsachen und Umstände, rechtliche oder vertragsbasierte Grundlagen, Informationen zu Rechtsbehelfen und gegebenenfalls den Einsatz von Algorithmen informieren.

Zusätzliche Verpflichtungen für Plattformen

Internes Beschwerdesystem (Artikel 20)

Plattformen müssen Nutzern mindestens 6 Monate nach Moderationsentscheidungen Zugang zu internen Beschwerdemechanismen bieten.

Außergerichtliche Streitbeilegung (Artikel 21)

Zugang zu zertifizierten Streitbeilegungsstellen ermöglichen.

Vertrauenswürdige Melder (Artikel 22)

  • Priorisierung von Meldungen zertifizierter „vertrauenswürdiger Melder“
  • Beschleunigte Bearbeitung solcher Meldungen
  • Der Status „vertrauenswürdiger Melder“ wird von den Koordinatoren für digitale Dienste vergeben

Anti-Manipulation (Artikel 25)

Plattformen müssen Konten sperren, die häufig offensichtlich rechtswidrige Inhalte bereitstellen.

Transparenz von Empfehlungssystemen (Artikel 27)

Hauptparameter von Empfehlungssystemen klar beschreiben und mindestens eine Option ohne Profiling anbieten.

Online-Marktplätze (Artikel 30-32)[3]

  • KYBC (Know Your Business Customer): Identität von Händlern verifizieren
  • Compliance by Design: Produktsicherheitskonformität sicherstellen
  • Transparenz: Verbraucher über Verkäufer- und Produktinformationen informieren

Zusätzliche Verpflichtungen für VLOPs/VLOSEs

Systemische Risikoabschätzung (Artikel 34)

Jährliche Bewertungen systemischer Risiken, einschließlich:

  • Verbreitung rechtswidriger Inhalte
  • Negative Auswirkungen auf Grundrechte
  • Einfluss auf demokratische Prozesse und öffentliche Sicherheit
  • Geschlechtsspezifische Gewalt und Schäden für Minderjährige

Maßnahmen zur Risikominderung (Artikel 35)

Umsetzung angemessener, verhältnismäßiger und wirksamer Maßnahmen zur Minderung identifizierter Risiken.

Unabhängige Prüfungen (Artikel 37)

Jährliche Prüfungen durch Dritte zur Einhaltung der DSA-Verpflichtungen.

Datenzugang für Forschende (Artikel 40)

Zugang zu Daten für geprüfte Forschende zur Untersuchung systemischer Risiken bereitstellen.

Strafen

  • VLOPs/VLOSEs: Bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes[4]
  • Andere Anbieter: Von den Mitgliedstaaten festgelegt
  • Periodische Strafen: Bis zu 5 % des Tagesumsatzes
  • Wiederholte Verstöße: Vorübergehende Dienstaussetzung

Implementierungs-Checkliste für Entwickler

Inhaltsmoderation

  • Mechanismen zur Meldung implementieren
  • Arbeitsablauf für die Bearbeitung von Meldungen erstellen
  • Vorlagen für Begründungen erstellen
  • Moderationsentscheidungen für Berichte nachverfolgen

Nutzerrechte

  • Internes Beschwerdeverfahren aufbauen
  • Berufungsmöglichkeiten ermöglichen
  • An außergerichtliche Streitbeilegung anbinden

Transparenz

  • Transparenzberichte veröffentlichen
  • Parameter von Empfehlungssystemen dokumentieren
  • Optionen ohne Profiling bereitstellen

Quellen & Referenzen

[1]
Verordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste (DSA). EUR-Lex: DSA Amtstext
[2]
DSA Artikel 16-17: Benachrichtigung und Maßnahmen sowie Begründungspflicht. DSA Portal: Benachrichtigung und Maßnahmen
[3]
DSA Artikel 30-32: Verpflichtungen für Online-Marktplätze. DSA Portal: Marktplätze
[4]
DSA Artikel 52: Strafen für VLOPs/VLOSEs. DSA Portal: Durchsetzung