DSGVO
Datenschutz-Grundverordnung
Überblick
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Fundament des EU-Datenschutzrechts. Sie ersetzte die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und stärkte die Rechte der Einzelpersonen an ihren personenbezogenen Daten erheblich, während sie umfassende Pflichten für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter auferlegt.[1]
Die DSGVO gilt für jede Organisation, die personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeitet, unabhängig davon, wo die Organisation ihren Sitz hat. Dieser extraterritoriale Anwendungsbereich hat die DSGVO zu einem de facto globalen Standard für Datenschutz gemacht.[2]
Wer muss sich daran halten
- Verantwortliche: Organisationen, die die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmen
- Auftragsverarbeiter: Organisationen, die personenbezogene Daten im Auftrag der Verantwortlichen verarbeiten
- Nicht-EU-Einheiten: Jede Organisation, die Waren/Dienstleistungen für EU-Bewohner anbietet oder deren Verhalten überwacht
- Alle Branchen: Gilt branchenübergreifend mit begrenzten Ausnahmen für Strafverfolgung und nationale Sicherheit
Wesentliche Anforderungen für Entwickler
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
Jede Verarbeitung muss eine gültige Rechtsgrundlage gemäß Artikel 6 haben:[3]
- Einwilligung: Freiwillig, spezifisch, informiert und unmissverständlich
- Vertrag: Notwendig für die Erfüllung eines Vertrags mit der betroffenen Person
- Rechtliche Verpflichtung: Erforderlich nach EU- oder nationalem Recht
- Lebenswichtige Interessen: Schutz des Lebens der betroffenen Person oder einer anderen Person
- Öffentliches Interesse: Erforderlich für eine Aufgabe im öffentlichen Interesse oder Ausübung öffentlicher Gewalt
- Berechtigte Interessen: Abgewogen gegen die Rechte der betroffenen Person (nicht für öffentliche Stellen verfügbar)
Technische Anforderungen
- Datenminimierung: Nur das erfassen, was für den angegebenen Zweck notwendig ist
- Speicherbegrenzung: Personenbezogene Daten nur so lange aufbewahren, wie es notwendig ist
- Integrität und Vertraulichkeit: Angemessene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen
- Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen: Datenschutz von Anfang an in Systeme einbauen (Artikel 25)[4]
Rechte der betroffenen Personen
Anwendungen müssen die folgenden Rechte unterstützen:
| Recht | Beschreibung | Antwortzeit |
|---|---|---|
| Zugriff (Art. 15) | Kopie der personenbezogenen Daten und Informationen zur Verarbeitung bereitstellen | 1 Monat |
| Berichtigung (Art. 16) | Unrichtige personenbezogene Daten korrigieren | Unverzüglich |
| Löschung (Art. 17) | Daten löschen, wenn sie nicht mehr notwendig sind | Unverzüglich |
| Einschränkung (Art. 18) | Verarbeitung unter bestimmten Umständen einschränken | Unverzüglich |
| Datenübertragbarkeit (Art. 20) | Daten in maschinenlesbarem Format bereitstellen | 1 Monat |
| Widerspruch (Art. 21) | Widerspruch gegen Verarbeitung aufgrund berechtigter Interessen einlegen | Unverzüglich |
Meldung von Datenschutzverletzungen
- An die Aufsichtsbehörde: Innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden (Artikel 33)[5]
- An betroffene Personen: Unverzüglich bei hohem Risiko für Rechte und Freiheiten (Artikel 34)
- Dokumentation: Aufzeichnungen über alle Verstöße führen, unabhängig von Meldepflicht
Strafen
Die DSGVO sieht ein gestuftes Bußgeldsystem vor:
- Niedrigere Stufe: Bis zu 10 Millionen € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist
- Höhere Stufe: Bis zu 20 Millionen € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist[6]
Wichtige verhängte Bußgelder umfassen:
- Amazon (Luxemburg, 2021): 746 Millionen €
- Meta/Facebook (Irland, 2023): 1,2 Milliarden €
- Google (Frankreich, 2022): 90 Millionen €
Implementierungs-Checkliste
- Alle Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten identifizieren
- Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung festlegen
- Einwilligungsmanagement implementieren, wo erforderlich
- Datenschutzhinweise erstellen, die Transparenzanforderungen erfüllen
- Mechanismen zur Bearbeitung von Betroffenenanfragen aufbauen
- Angemessene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen
- Verfahren zur Erkennung und Meldung von Datenschutzverletzungen etablieren
- Datenschutz-Folgenabschätzungen für risikoreiche Verarbeitungen durchführen
- Datenschutzbeauftragten benennen, falls erforderlich
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (RoPA) führen